Kurz gesagt: Gebäudereinigung ist der Oberbegriff für alles, was ein Objekt sauber hält — Unterhaltsreinigung, Treppenhaus, Glas, Sanitär, Außenanlagen. Abgerechnet wird als Monatspauschale je Objekt, nicht nach Stunden. Füllen Sie das Formular unten aus — Sie erhalten Ihr Angebot innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.

In einer Minute zum Angebot

Fünf kurze Fragen — danach wissen wir genug für ein Angebot mit Leistungsverzeichnis, und Sie haben es innerhalb von 24 Stunden im Postfach.

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Was zur Gebäudereinigung gehört

Der Vorteil, all das aus einer Hand zu vergeben, ist selten der Preis allein. Es ist die Abstimmung: Wenn Reinigung, Hausmeister und Winterdienst bei drei Firmen liegen, landet jede Lücke zwischen den Zuständigkeiten bei Ihnen auf dem Tisch.

Was den Preis bestimmt

1. Der Turnus

Der größte Hebel, deutlich vor der Fläche. Zwischen einmal und fünfmal pro Woche liegt nicht der Faktor fünf, aber fast der Faktor drei. Was Sie wirklich brauchen, hängt an der Nutzung: Publikumsverkehr, Kantine und Sanitärnutzung bestimmen den Takt, nicht die Quadratmeter.

2. Die Fläche und ihre Ausstattung

Teppich ist aufwendiger als Hartboden, offene Regale aufwendiger als geschlossene Schränke, Sichtbeton und weiße Fußleisten zeigen alles. Eine Besichtigung von zehn Minuten sagt darüber mehr als jede Quadratmeterangabe — deshalb ist sie bei uns kostenlos.

3. Das Zeitfenster

Während der Nutzungszeit ist am günstigsten und stört am meisten. Abends ist der Regelfall. Vor 8 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen fallen Zuschläge an — der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk sieht sie vor, und wer sie nicht einrechnet, bezahlt seine Leute nicht korrekt.

4. Der Leistungsumfang

Nicht jede Fläche braucht jeden Turnus. Ein gutes Leistungsverzeichnis staffelt: Sanitär täglich, Böden feucht zweimal die Woche, Heizkörper und Fensterbänke wöchentlich, Lampen und Oberschränke vierteljährlich. Ein schlechtes schreibt überall „nach Bedarf“ — und produziert genau den Streit, den es vermeiden sollte.

Warum Pauschale und nicht Stundenlohn

Bei Stundenabrechnung zahlen Sie für Anwesenheit, nicht für Sauberkeit. Für eine Verwaltung ist sie außerdem nicht kalkulierbar: Jeder Monat sieht anders aus, jede Betriebskostenabrechnung erzeugt Rückfragen. Deshalb Pauschale für die wiederkehrenden Leistungen, Aufwand für Sonderarbeiten — und beides getrennt auf der Rechnung, weil laufende Reinigung nach § 2 BetrKV umlagefähig ist und Instandsetzung nicht.

Was in einem Angebot stehen muss

Für Hausverwaltungen und Unternehmen

Was uns Kunden regelmäßig sagen: Der Wechsel kommt selten wegen des Preises, sondern weil niemand erreichbar ist. Sie haben bei uns eine feste Ansprechperson mit Handynummer statt einer Zentrale, und eine Antwort innerhalb von 24 Stunden — auch wenn die Antwort manchmal „geht erst Montag“ lautet.

Bei mehreren Objekten im Bestand rechnen wir nicht jedes einzeln, sondern machen einen Rahmen mit einheitlichen Positionen. Bei einem Wechsel stimmen wir die Übergabe mit dem bisherigen Dienstleister ab, damit in der Übergangszeit nichts liegen bleibt.

So läuft es ab

  1. Kurze Anfrage über das Formular — Objekt, Fläche, Turnus, gewünschte Leistungen.
  2. Angebot innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
  3. Besichtigung, kostenlos in Köln und rund 50 Kilometer im Umkreis. Danach steht das Leistungsverzeichnis.
  4. Start mit fester Ansprechperson, Nachweis je Einsatz und Übergabeprotokoll für Schlüssel.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Unterhalts- und Grundreinigung?

Die Unterhaltsreinigung hält einen Zustand, die Grundreinigung stellt ihn her. Wer jahrelang nur unterhält, zahlt die Grundreinigung irgendwann doppelt — alte Pflegemittelschichten und Kalk gehen im Turnus nicht weg.

Können wir Reinigung, Hausmeister und Winterdienst zusammen vergeben?

Ja, und meist ist das günstiger als drei Anbieter. Vor allem spart es Ihnen die Abstimmung, wenn etwas zwischen den Zuständigkeiten liegt — was es häufig tut.

Sind Ihre Mitarbeiter angemeldet?

Ja, alle sozialversichert und angemeldet, mit Nachweis auf Verlangen. Das ist kein Verkaufsargument, sondern Ihre Absicherung: Bei Schwarzarbeit haftet im Zweifel auch der Auftraggeber.

Wie schnell können Sie anfangen?

Bei einem einzelnen Objekt meist innerhalb von zwei Wochen. Bei größeren Beständen stimmen wir einen Übernahmeplan ab, damit kein Objekt in der Übergangszeit ausfällt.