Kurz gesagt: Gebäudereinigung ist der Oberbegriff für alles, was ein Objekt sauber hält — Unterhaltsreinigung, Treppenhaus, Glas, Sanitär, Außenanlagen. Abgerechnet wird als Monatspauschale je Objekt, nicht nach Stunden. Füllen Sie das Formular unten aus — Sie erhalten Ihr Angebot innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
In einer Minute zum Angebot
Fünf kurze Fragen — danach wissen wir genug für ein Angebot mit Leistungsverzeichnis, und Sie haben es innerhalb von 24 Stunden im Postfach.
Was zur Gebäudereinigung gehört
- Unterhaltsreinigung — die laufende Pflege im festen Turnus. Böden, Oberflächen, Sanitär, Küchen. Der Kern jedes Vertrags.
- Treppenhausreinigung — bei Wohnanlagen meist wöchentlich, dazu Kellergänge, Eingangsbereich und Briefkastenanlage.
- Glasreinigung — nach eigenem Turnus, weil sie selten dieselbe Frequenz hat wie die Böden.
- Grundreinigung — der einmalige Einsatz, der einen Rückstand abarbeitet. Üblicherweise einmal im Jahr oder bei Objektübernahme.
- Außenanlagen und Winterdienst — Gehwege, Höfe, Mülltonnen, Räum- und Streupflicht.
Der Vorteil, all das aus einer Hand zu vergeben, ist selten der Preis allein. Es ist die Abstimmung: Wenn Reinigung, Hausmeister und Winterdienst bei drei Firmen liegen, landet jede Lücke zwischen den Zuständigkeiten bei Ihnen auf dem Tisch.
Was den Preis bestimmt
1. Der Turnus
Der größte Hebel, deutlich vor der Fläche. Zwischen einmal und fünfmal pro Woche liegt nicht der Faktor fünf, aber fast der Faktor drei. Was Sie wirklich brauchen, hängt an der Nutzung: Publikumsverkehr, Kantine und Sanitärnutzung bestimmen den Takt, nicht die Quadratmeter.
2. Die Fläche und ihre Ausstattung
Teppich ist aufwendiger als Hartboden, offene Regale aufwendiger als geschlossene Schränke, Sichtbeton und weiße Fußleisten zeigen alles. Eine Besichtigung von zehn Minuten sagt darüber mehr als jede Quadratmeterangabe — deshalb ist sie bei uns kostenlos.
3. Das Zeitfenster
Während der Nutzungszeit ist am günstigsten und stört am meisten. Abends ist der Regelfall. Vor 8 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen fallen Zuschläge an — der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk sieht sie vor, und wer sie nicht einrechnet, bezahlt seine Leute nicht korrekt.
4. Der Leistungsumfang
Nicht jede Fläche braucht jeden Turnus. Ein gutes Leistungsverzeichnis staffelt: Sanitär täglich, Böden feucht zweimal die Woche, Heizkörper und Fensterbänke wöchentlich, Lampen und Oberschränke vierteljährlich. Ein schlechtes schreibt überall „nach Bedarf“ — und produziert genau den Streit, den es vermeiden sollte.
Warum Pauschale und nicht Stundenlohn
Bei Stundenabrechnung zahlen Sie für Anwesenheit, nicht für Sauberkeit. Für eine Verwaltung ist sie außerdem nicht kalkulierbar: Jeder Monat sieht anders aus, jede Betriebskostenabrechnung erzeugt Rückfragen. Deshalb Pauschale für die wiederkehrenden Leistungen, Aufwand für Sonderarbeiten — und beides getrennt auf der Rechnung, weil laufende Reinigung nach § 2 BetrKV umlagefähig ist und Instandsetzung nicht.
Was in einem Angebot stehen muss
- Leistungsverzeichnis mit Turnus je Position — welche Fläche, welche Arbeit, wie oft.
- Monatspauschale je Objekt und der Stundensatz für Sonderarbeiten.
- Nachweis je Einsatz — wer war wann da.
- Vertretungsregelung bei Krankheit und Urlaub, namentlich benannt. Der Punkt, an dem die meisten Verträge in der Praxis scheitern.
- Verbrauchsmaterial — wer es stellt und ob es im Preis steckt.
- Kündigungsfrist — bei Verbraucher- und WEG-Verträgen einen Monat, unbestimmte Verlängerung (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Preisanpassung mit Bezug auf den Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk, nicht nach Gutdünken.
- Betriebshaftpflicht und Nachweis der Sozialversicherung aller eingesetzten Kräfte.
Für Hausverwaltungen und Unternehmen
Was uns Kunden regelmäßig sagen: Der Wechsel kommt selten wegen des Preises, sondern weil niemand erreichbar ist. Sie haben bei uns eine feste Ansprechperson mit Handynummer statt einer Zentrale, und eine Antwort innerhalb von 24 Stunden — auch wenn die Antwort manchmal „geht erst Montag“ lautet.
Bei mehreren Objekten im Bestand rechnen wir nicht jedes einzeln, sondern machen einen Rahmen mit einheitlichen Positionen. Bei einem Wechsel stimmen wir die Übergabe mit dem bisherigen Dienstleister ab, damit in der Übergangszeit nichts liegen bleibt.
So läuft es ab
- Kurze Anfrage über das Formular — Objekt, Fläche, Turnus, gewünschte Leistungen.
- Angebot innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
- Besichtigung, kostenlos in Köln und rund 50 Kilometer im Umkreis. Danach steht das Leistungsverzeichnis.
- Start mit fester Ansprechperson, Nachweis je Einsatz und Übergabeprotokoll für Schlüssel.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unterhalts- und Grundreinigung?
Die Unterhaltsreinigung hält einen Zustand, die Grundreinigung stellt ihn her. Wer jahrelang nur unterhält, zahlt die Grundreinigung irgendwann doppelt — alte Pflegemittelschichten und Kalk gehen im Turnus nicht weg.
Können wir Reinigung, Hausmeister und Winterdienst zusammen vergeben?
Ja, und meist ist das günstiger als drei Anbieter. Vor allem spart es Ihnen die Abstimmung, wenn etwas zwischen den Zuständigkeiten liegt — was es häufig tut.
Sind Ihre Mitarbeiter angemeldet?
Ja, alle sozialversichert und angemeldet, mit Nachweis auf Verlangen. Das ist kein Verkaufsargument, sondern Ihre Absicherung: Bei Schwarzarbeit haftet im Zweifel auch der Auftraggeber.
Wie schnell können Sie anfangen?
Bei einem einzelnen Objekt meist innerhalb von zwei Wochen. Bei größeren Beständen stimmen wir einen Übernahmeplan ab, damit kein Objekt in der Übergangszeit ausfällt.