Kurz gesagt: Was ein Asbestrückbau kostet, hängt an vier Dingen: welches Bauteil, wie groß die Fläche, wie Sie herankommen — und ob im Preis wirklich alles enthalten ist, was das Gesetz verlangt. Genau daran scheiden sich die Angebote. Eine belastbare Zahl gibt es erst nach der Besichtigung; die ist bei uns kostenlos, und der Preis danach ist ein Festpreis.
In einer Minute zur unverbindlichen Einschätzung
Fünf kurze Fragen, dann wissen Sie, in welchem Rahmen sich Ihr Rückbau bewegt — und wir wissen genug für eine Besichtigung. Kein Konto, keine Registrierung.
Warum billige Angebote meistens teuer werden
Viele Angebote wirken auf den ersten Blick günstig — bis man nachsieht, was fehlt. In der Regel sind es drei Dinge: die behördliche Anzeige bei der Bezirksregierung, die sieben Tage vor Beginn vorliegen muss. Die Freimessung und Dokumentation nach der Arbeit. Und ein nachvollziehbarer Entsorgungsweg mit Nachweis.
Fehlt davon etwas, ist das kein Reklamationsfall, sondern ein Behördenfall — und zwar bei Ihnen als Eigentümer, nicht beim Betrieb, der längst weg ist. Wer eine Immobilie später verkauft oder eine Photovoltaikanlage aufs Dach setzen will, braucht diese Papiere.
Deshalb weisen wir Anzeige und Dokumentation als eigene Position aus, statt sie im Quadratmeterpreis zu verstecken. So sehen Sie, was Sie bezahlen — und können Angebote wirklich vergleichen.
Was den Preis bestimmt
1. Das Bauteil
Ein Dach aus Wellplatten ist der Regelfall und am besten kalkulierbar. Senkrechte Wandverkleidungen sind aufwendiger: Jede Platte muss einzeln gelöst und abgelassen werden, ohne zu brechen. Dafür liegt der Quadratmeterpreis höher. Bodenbeläge mit asbesthaltigem Kleber und Nachtspeicheröfen sind Sonderfälle und werden getrennt betrachtet.
2. Die Fläche
Je größer, desto günstiger wird der Quadratmeter — Anfahrt, Absperrung, Schleuse und Papierkram fallen nur einmal an. Unterhalb von etwa 20 Quadratmetern rechnet sich ein eigener Einsatz kaum; dafür gibt es einen Mindestauftragswert.
3. Wie wir herankommen
Eine eingeschossige Garage mit knapp zweieinhalb Metern Traufhöhe braucht kein Fassadengerüst. Was sie braucht, ist eine Lastsicherung: Asbestzementplatten sind nicht durchtrittsicher — man kann durch ein solches Dach fallen, und genau das passiert jedes Jahr. Lastverteilende Laufbohlen und ein Fahrgerüst an der Traufkante sind deshalb Pflicht, kein Extra.
Bei höheren Gebäuden kommt ein Fassadengerüst dazu. Steht es schon, weil ohnehin am Dach gearbeitet wird, entfällt der Posten.
4. Wer der Auftraggeber ist
Für Dachdecker und Bauunternehmen arbeiten wir günstiger als für Privatkunden — nicht aus Willkür, sondern weil dort Gerüst und Baustellenlogistik gestellt werden und wir nur den Rückbau übernehmen. Beim Privatkunden machen wir alles: Anzeige, Absperrung, Rückbau, Entsorgung, Nachweis.
Was in jedem ernsthaften Angebot stehen muss
- Sachkundenachweis nach TRGS 519 — ohne den darf niemand Asbest zurückbauen.
- Behördliche Anzeige bei der Bezirksregierung, sieben Tage vor Beginn.
- Arbeitsplan nach TRGS 519 mit Schutzmaßnahmen und Ablauf.
- Entsorgungsnachweis mit Abfallschlüssel und Deponie — bei Asbestzement AVV 17 06 05*.
- Absturz- und Durchsturzsicherung, ausdrücklich benannt.
- Betriebshaftpflicht mit Asbest-Einschluss — eine normale Police genügt nicht.
- Fotodokumentation vor, während und nach den Arbeiten.
Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben. Ein seriöser Betrieb hat auf jede dieser Fragen eine Antwort in einem Satz.
Photovoltaik auf einem Asbestdach: geht nicht
Auf asbesthaltige Dachplatten darf keine Solaranlage montiert werden — das Bohren und Belasten setzt Fasern frei und ist verboten. Wer auf Solar umstellt, muss vorher zurückbauen. Das ist ärgerlich, hat aber einen Vorteil: Rückbau und Neueindeckung in einem Zug sind günstiger als zweimal Gerüst und zweimal Anfahrt.
So läuft es ab
- Besichtigung — kostenlos, in Köln und rund 50 Kilometer im Umkreis. Wir sehen uns Fläche, Zustand und Zugang an.
- Festpreis schriftlich, mit allen Positionen einzeln, nicht als Pauschale ohne Aufschlüsselung.
- Anzeige bei der Bezirksregierung, sieben Tage Vorlauf. Früher dürfen wir nicht beginnen, auch wenn es eilt.
- Rückbau mit Schutzausrüstung, Restfaserbindemittel, verpackt in Big Bags.
- Entsorgung und Nachweis — Sie bekommen die Papiere, nicht nur die Rechnung.
Häufige Fragen
Ist mein Dach überhaupt asbesthaltig?
Faserzement-Wellplatten, die vor 1993 verbaut wurden, sind es mit hoher Wahrscheinlichkeit. Eine Laboranalyse ist überschaubar im Preis und lohnt vor allem dann, wenn Sie nachweisen wollen, dass kein Asbest enthalten ist. Soll ohnehin zurückgebaut werden, behandeln wir das Material als asbesthaltig und arbeiten nach TRGS 519; die Probe fiele meist ohnehin positiv aus.
Darf ich das selbst abbauen?
Als Privatperson am eigenen Haus in engen Grenzen ja — praktisch ist davon abzuraten. Sie brauchen Schutzausrüstung, müssen die Platten bruchfrei abnehmen, dürfen nichts zersägen, müssen Restfasern binden und die Entsorgung nachweisen. Und Sie stehen auf einem Dach, das nicht durchtrittsicher ist.
Wie lange dauert es?
Ein Garagendach ist meist an einem Tag erledigt. Dazu kommen sieben Tage Vorlauf für die Anzeige. Größere Flächen zwei bis vier Tage.
Arbeiten Sie auch für Dachdecker?
Ja, das ist ein guter Teil unserer Asbestarbeiten. Sie stellen Gerüst und Logistik, wir übernehmen Anzeige, Rückbau, Entsorgung und Nachweis — und Sie decken neu ein. Eine B2B-Preisliste mit Staffelpreisen schicken wir auf Anfrage zu.